„Die Schaffung eines Reichsgesetzes zum Schutz der Tiere ist seit Jahrzehnten Wunsch des deutschen Volkes, das besonders tierliebend und sich der hohen ethischen Verpflichtungen dem Tiere gegenüber bewusst ist“, aus der Präambel des von 1933 bis 1972 geltenden Tierschutzgesetzes.