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20140306

Kiev blood libel


1817/03/06 - Sankt Petersburg Zar Alexander erklärt, dass zum Backen von Matzoth für Pessach nicht, wie seit Jahrhunderten, fälschlich, angenommen, das Blut christlicher Kinder verwendet wird.
Dessen ungeachtet beginnt in Kiew, knapp hundert Jahre darauf, ein Ritualmordprozess gegen Menachem Mendel Beilis, der beschuldigt wird, um das Ingredienz zu gewinnen, einen Jungen getötet zu haben.



Casus Beilis

Am 20. März 1911 wurde, in einer Höhle, in der Nähe von Kiew, der Leichnam des seit acht Tagen vermissten, 13-jährigen, Andrei Juschtschinski gefunden. Der Kadaver war teilweise entkleidet und wies fast 50 Stichwunden auf. Bei Andreis Beerdigung wurden Flugblätter verteilt, die die Ermordung des Jungen als von Juden durchgeführten Ritualmord darstellten und zu Pogromen aufriefen.


Die Polizei konzentrierte ihre Ermittlungen auf die Hauptverdächtige, Wera Tscheberjak, deren Haus nahe dem der Juschtschinskis lag und einer kriminellen Bande als Hauptquartier dient. Obwohl sich die Indizien gegen Wera Tscheberjak und ihre Kumpane verdichten, drängten Kiewer Antisemiten darauf irgendeinen Juden, wegen ritueller Tötung des Jungen, anzuklagen. Aufgrund der Aussage eines Nachtwächters wurde Mendel Beilis, Aufseher in einer Ziegelbrennerei, beschuldigt, Juschtschinski ermordet zu haben und festgenommen.


Zwei Jahre nach Mendel Beilis Verhaftung stehen der Anklage noch immer keine Beweise für dessen Täterschaft zur Verfügung. Der Prozess beginnt und für die Anklage, da sich die Aussage des Nachtwächters schnell als falsch erweist, mit einer ersten Niederlage. Ein externer Gutachter, der katholische Priester Justinas Pranaitis, wird geladen. Seine Aussage soll der Ritualmordbeschuldigung Nachdruck verleihen.


Pranaitis, der sich selbst als Talmudexperten bezeichnet, versucht die Existenz des Ritualmordes durch entsprechende Passagen im Talmud zu belegen. Im Kreuzverhör kann die Verteidigung jedoch beweisen, dass der 'Talmudexperte' des Hebräischen nur rudimentär mächtig ist. 
Die Jury obwohl grösstenteils mit Mitgliedern der extrem judenfeindlichen Organisation „Schwarze Hundertschaft“ besetzt, spricht Beilis frei.


Das Gericht bekräftigt im, von der Anklage angestrengten, Berufungsverfahren Beilis Unschuld, kommt aber zu dem Schluss, bei der Ermordung von Juschtschinskij habe es sich dann eben um einen Ritualmord unbekannter jüdischer Täter gehandelt.


Nach der Februarrevolution 1917 werden Wera Tscheberjak und die Mitglieder ihrer Bande, wegen der Ermordung Juschtschinskis, verurteilt. Beilis verlässt die Sowjetunion, emigriert nach Palästina und 1920 in die USA, dort stirbt er 1934 in Saratoga Springs.