Die Bundesregierung empfiehlt den Zulassungsstellen, keine Abkürzungen zu vergeben, die auf umstrittene Organisationen und Parteien hinweisen. Für Stuttgart werden beispielsweise die Erkennungszeichen „A“, „S“, und „D“, für Köln wird „Z“ nicht vergeben.
Wird ebenfalls nicht zugelassen: im Kreis Steinburg IZ-AN, im Kreis Dithmarschen HEI-L ausgenommen sind Oldtimer. Im Landkreis Starnberg wird die Kombination mit „SI“ (STA-SI) regulär nicht vergeben. Ähnlich sieht es mit der Kombination der Stadt Hanau in Hessen (HU) und den Buchstaben RE sowie im Eifelkreis Bitburg-Prüm (BIT) und den Buchstaben CH aus.