2005/02/17 - Berlin Der Deutsche Bundestag beschliesst, dass Reservisten beim Eintreten des Spannungsfalls, bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres (zuvor 45 Jahre) mobilisiert werden. (Änderung § 3 Wehrpflichtgesetz durch Artikel 1 des Streitkräftereserve-Neuordnungsgesetzes).