1943/02/18 - München Im Gebäude der Universität distribuieren die Geschwister Hans und Sophie Scholl Exemplare des sechsten Flugblatts ihrer Wiederstandsgruppe Weisse Rose.
10.45 Uhr erreichen Hans, mit einem rotbraunen Koffer, Sophie, eine Aktentasche unter dem Arm, beides gefüllt mit eben diesem sechsten Flugblatt und den verbliebenen des fünften, den Haupteingang. In den Gängen, vor den noch geschlossenen Hörsälen, legen sie ihre Konterbande stossweise aus.
Beide sind schnell, dem Plan entsprechend, an dem, an der Amalienstrasse gelegenen, rückwärtigen Ausgang, angelangt – aber es ist nicht alles verteilt, der Koffer noch fast halbvoll, sie kehren um, laufen zurück, dann in den ersten Stock, legen auch hier Flugblätter aus und rennen in den zweiten Stock, dort kippen sie den Koffer über die Brüstung, der Rest der Prospekte fliegt in den Lichthof, in dem Pedell, Jakob Schmid jetzt in einer Wolke der, von Kurt Huber, Volksliedforscher und Professor für Musikwissenschaften und Psychologie, verfassten, zentral die Kriegspolitik der nationalsozialistischen Regierung kritisierenden, Streitschrift steht.
Jakob Schmid ist seit dem 1. November 1933 Mitglied der SA und seit dem 1. Mai 1937 der NSDAP, Hans und Sophie laufen ihm auf der Treppe, fast im Erdgeschoss, in die Arme, er hält Sophie fest – Hans bleibt stehen, der hizugekommene Kanzleisekretär Albert Scheithammer ergreift ihn.
Da der Rektor der Universität, Walther Wüst, nicht anwesend ist, bringen Schmid und Scheithammer die Geschwister zum Syndikus der Universität, Ernst Haeffner, der sie schliesslich der Gestapo übergibt.
In Folge der Verhaftung, werden die Geschwister Scholl und andere Mitglieder der Weissen Rose in Schauprozessen, durch den Volksgerichtshof, zum Tode verurteilt. Noch am Tag der Urteilsverkündung, dem 22. Februar 1943, werden Hans und Sophie Scholl im Gefängnis Stadelheim durch das Fallbeil hingerichtet.
Schmid erhält für die Festnahme eine Belohnung von 3.000 Reichsmark und wird vom Arbeiter zum Angestellten befördert – am 11. Mai 1945 von den Amerikanern verhaftet, von der 10. Münchener Spruchkammer unter dem Vorsitz von Richter Karl Mayer 1946 als Hauptschuldiger eingestuft und zu fünf Jahren Haft verurteilt, verliert er darüber hinaus seinen Anspruch auf öffentliche Bezüge, sowie das Recht, ein öffentliches Amt auszuüben.
In zwei Gnadengesuchen, die Schmid einreicht, gibt er an, lediglich wegen der Verschmutzung des Universitätsgebäudes eingeschritten zu sein. Er wird 1951 aus der Haft entlassen und sein Rentenanspruch wieder hergestellt.