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20120423

Im Namen des Volkes


1949/04/23 Hamburg Der Prozess gegen Veit Harlan endet mit einem Freispruch.  Veit Harlan, Schauspieler und Regisseur am Landestheater Meinigen, bekannte sich 1933 nach der Machtergreifung der Nazis in einem Interview mit dem Völkischen Beobachter zu deren Politik und durfte folgerichtig einige nationalsozialistische, bzw. antisemitische Filme verantworten. Sein 1937 im Sinne der NS-Propaganda gedrehter Film, 'Der Herrscher', macht Joseph Goebbels, den Reichsminister für Propaganda und Volksaufklärung, auf Harlan aufmerksam. 'Der Herrscher' wird mit dem 'Nationalen Filmpreis' ausgezeichnet und Harlan zu einem der führenden Regisseure des Dritten Reichs.
Für die Regie des 'Jud Süß' ist ursprünglich der Produktionschef der 'Terra-Film' Peter Paul Brauer vorgesehen. Harlan liegt an dem Stoff, er kämpft darum 'Jud Süss' inszenieren zu dürfen und interveniert erfolgreich bei Goebbels. „Mit Harlan und Müller den Jud-Süßfilm besprochen. Harlan, der die Regie führen soll, hat da eine Menge neuer Ideen. Er überarbeitet das Drehbuch nochmal.“, notiert der Reichsminister in seinem Tagebuch.

'Jud-Süß', der in Deutschland und Osteuropa während des Zweiten Weltkrieges zur Stärkung des Antisemitismus diente und „die massenpsychologischen Voraussetzungen für die Vergasungen von Auschwitz zu schuf“, Carlo Schmid in einer Rede vor dem Bundestag, war in dem Verfahren Hauptanklagepunkt.
Nach Kriegsende wird Harlan in einem auf eigenen Antrag vorgezogenen Entnazifizierungsverfahren als „Entlasteter“ eingestuft. Auf Antrag der 'Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes', VVN kommt es im März 1949 zu dem Schwurgerichtsverfahren, in dem Harlan nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 10 der „Beihilfe zur Verfolgung“ angeklagt ist. Da ihm „eine persönlich zurechenbare Schuld nicht nachzuweisen und eine strafrechtlich relevante Kausalität zwischen Film und Judenvernichtung nicht beweisbar sei“, wird er freigesprochen und von Fans im Triumph aus dem Gerichtssaal getragen.

Die Staatsanwaltschaft geht in Revision. Der Oberste Gerichtshof für die britische Zone hebt, da 'Jud Süß' ein nicht unwesentliches Werkzeug“ gewesen sei, das Urteil auf. In dem vor dem Landgericht Hamburg folgenden Prozess, beruft sich Harlan darauf, dass die Nationalsozialisten seine Kunst missbraucht, ihn zur Regie von 'Jud Süß' gezwungen hätten und dass eine Weigerung eine für ihn bedrohliche Lage provoziert hätte. Das Gericht folgt dieser Argumentation und spricht Harlan am 29. April 1950 erneut frei.